Was ist ein D-Arzt?
Durchgangsarztverfahren
Das D-Arzt Verfahren regelt die Behandlung und Abrechnung eines Arbeits- und Wegeunfalls.
Unfallverletzte sind nach Arbeits- oder Wegeunfällen einem Durchgangsarzt vorzustellen, wenn
- die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt oder
- die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert oder
- Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind oder
- es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.
(Quelle: www.dguv.de)
Tritt bei Ihnen eine Wiederkrankung aufgrund eines Arbeitsunfalls auf, sollten Sie generell einen D-Arzt aufsuchen. Bitte erkundigen Sie sich bei ihrem Arbeitgeber, bei welcher Berufsgenossenschaft er versichert ist.
Was ist eine D-Arzt Zulassung?
Wer kann D-Arzt werden?
Wer bekommt den D-Arzt Bericht?
Kann ein D-Arzt krankschreiben?
Warum zum D-Arzt?
Durchgangsarzt für Arbeits- und Wegeunfälle
Durchgangsärzte, sogenannte D-Ärzte, sind für die medizinische Behandlung nach einem (Arbeits-)Unfall zuständig. Ein D-Arzt in einer Praxis oder in einem Krankenhaus zeichnet sich durch besondere Qualifikationen in den Bereichen Chirurgie oder Orthopädie aus, sowie einen umfassenden Fundus an Erfahrung.
Durch die Landesverbände werden ausschließlich fachlich geeignete Ärzte mit entsprechender Ausstattung der Praxis am Durchgangsarztverfahren zugelassen. Sie müssen neben der speziellen fachlichen Befähigung spezifische personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sein.
