D-Arzt Praxis

Durchgangsarzt für Arbeits- und Wegeunfälle

Was ist ein D-Arzt?

Durchgangsarztverfahren

Das D-Arzt Verfahren regelt die Behandlung und Abrechnung eines Arbeits- und Wegeunfalls.

Unfallverletzte sind nach Arbeits- oder Wegeunfällen einem Durchgangsarzt vorzustellen, wenn

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt oder
  • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert oder
  • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind oder
  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

(Quelle: www.dguv.de)

Tritt bei Ihnen eine Wiederkrankung aufgrund eines Arbeitsunfalls auf, sollten Sie generell einen D-Arzt aufsuchen. Bitte erkundigen Sie sich bei ihrem Arbeitgeber, bei welcher Berufsgenossenschaft er versichert ist.

Was ist eine D-Arzt Zulassung?
Wer kann D-Arzt werden?
Wer bekommt den D-Arzt Bericht?
Kann ein D-Arzt krankschreiben?
Warum zum D-Arzt?

Durchgangsarzt für Arbeits- und Wegeunfälle

Durchgangsärzte, sogenannte D-Ärzte, sind für die medizinische Behandlung nach einem (Arbeits-)Unfall zuständig. Ein D-Arzt in einer Praxis oder in einem Krankenhaus zeichnet sich durch besondere Qualifikationen in den Bereichen Chirurgie oder Orthopädie aus, sowie einen umfassenden Fundus an Erfahrung.

Durch die Landesverbände werden ausschließlich fachlich geeignete Ärzte mit entsprechender Ausstattung der Praxis am Durchgangsarztverfahren zugelassen. Sie müssen neben der speziellen fachlichen Befähigung spezifische personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sein.

Der D-Arzt trägt Sorge für die schnellstmögliche und beste Heilbehandlung des Verletzten nach einem Arbeitsunfall. Er erhebt einen medizinischen Befund und entscheidet über die Durchführung der allgemeinen Heilbehandlung beim Hausarzt oder über eine facharztspezifische und unfallmedizinische Behandlung des Verletzten. Ist wegen der Art oder Schwere der Verletzung eine besondere Heilbehandlung einzuleiten, dann wird diese regelmäßig durch den D-Arzt selbst durchgeführt. Bei einer hausärztlich betreuten Behandlung kontrolliert der D-Arzt den Heilverlauf im Rahmen der Nachschau.

In jedem Fall informiert der D-Arzt unverzüglich die Berufsgenossenschaft, die die Behandlungskosten übernimmt und gleichzeitig prüft, welche Leistungen dem Versicherten darüber hinaus zustehen.